Zum Inhalt
Mutter und Kind vor einer Anzeigetafel am Flughafen
Bild: People-Image-Studio/Shutterstock

Gotogate: Flugannullierung - Geld zurück

Die Refundierung der Ticketkosten war mühsam. Wir konnten helfen. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Mag. Dominik Manzenreiter (Bild unten).

Dominik Manzenreiter (Bild: VKI)

Herr Kramer hatte im Frühjahr 2020 für sich und seine Familie Flüge über das Onlinereisebüro Gotogate gebucht. Gotogate hat seinen Firmensitz in Finnland bzw. Schweden. Die Flüge sollten von der polnischen LOT durchgeführt werden. Geplanter Reisezeitpunkt war Anfang Juni. Doch dann wurden die Flüge aufgrund der Covid- 19-Pandemie von der Fluglinie annulliert.

Ticketkosten in 7 Tagen zurückzahlen

Gemäß Artikel 8 der Fluggastrechte-Verordnung der EU sind Airlines bei einer Annullierung verpflichtet, Kunden die Ticketkosten vollständig binnen sieben Tagen zu erstatten. Herrn Kramer wurden von LOT aber nur Gutscheine als Kompensation angeboten. Im Übrigen verwies die Airline für die Rückerstattung der Ticketkosten an den Vermittler, das heißt an das Onlinereisebüro, bei dem die Tickets gebucht worden waren.

Refundierung über Schweden

Herr Kramer wandte sich also an Gotogate und bat dort um Refundierung der Ticketkosten. Er hatte keinen Erfolg. Es begann ein mühsames Spiel, in dem er zwischen der Fluglinie und dem Buchungsportal hin- und hergeschickt wurde. Da Herr Kramer keine Lösung erzielen konnte, wandte er sich an uns vom Europäischen Verbraucherzentrum Wien. Die für Reklamationen zuständige Stelle von Gotogate befindet sich in Schweden. Wir intervenierten daher gemeinsam mit unseren Kollegen vom Europäischen Verbraucherzentrum Schweden bei Gotogate und forderten das Unternehmen auf, Herrn Kramer die Ticketkosten zu erstatten. Nach etlichen Urgenzen war es schließlich so weit: Gotogate zahlte Herrn Kramer das Geld, das er für die Tickets ausgelegt hatte, zurück.

Buchung über Vermittler: heikel

Aus unserer Beratungstätigkeit wissen wir: Flug- bzw. Reisebuchungen über Vermittlerportale sind heikel. Treten Probleme mit der Buchung oder mit der Durchführung der Reise auf, sehen sich Konsumenten mit zwei Vertragspartnern konfrontiert. Das kann die Durchsetzung der Ansprüche – wie in diesem Fall – deutlich erschweren. Daher unser dringender Rat: Buchen Sie, wann immer möglich, direkt bei der Fluglinie!


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang